Hauptmenü
Die Anzahl der benötigten Übungsstunden ist abhängig vom Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers,
deswegen ist es uns leider nicht möglich, vorab eine pauschale Aussage über die jeweils erforderlichen Fahrstunden zu treffen.
Für die praktische Ausbildung müssen neben den normalen Fahrstunden insgesamt 12 Sonderfahrten absolviert werden:
fünf Überlandfahrten
vier Autobahnfahrten
drei Nachtfahrten