Fahrschule Laufersweiler

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Führerscheinantrag

Informationen


Nach der Anmeldung bei uns in der Fahrschule müssen Sie noch den Führerscheinantrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde der Stadt oder des Landkreises, in denen Ihr Hauptwohnsitz liegt.

Bitte stellen Sie den Führerscheinantrag möglichst bald nach der Anmeldung in der Fahrschule, da eine gewisse Bearbeitungszeit einzuplanen ist.


 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü