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Wir bieten folgende Führerscheinklassen an:
Klasse B:
für Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
das Mitführen von Anhängern bis 750 kg zulässige Gesamtmasse ist erlaubt
bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg ist die zulässige Gesamtmasse auf 3.500 kg begrenzt
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre, bei begleitetem Fahren 17 Jahre
Klasse A:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM
Mindestalter 24 Jahre, bzw. bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 20 Jahre
Klasse A1:
Leichtkrafträder bis 125 cm³ (auch mit Beiwagen), Motorleistung max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Eingeschlossene Klasse: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A2:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr 35 kW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Mindestalter: 18 Jahre
Mofa:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
maximal 25 km/h bauarbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor